Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines: Unsere Lieferungen erfolgen auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Abschlüsse und Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.
2. Lieferbedingungen/Liefertermin/Warenübernahme: Die Angabe der Lieferzeit geschieht nach bestem Ermessen. Eine von uns übernommene Verpflichtung zum Einhalten bestimmter Lieferfristen wird aufgehoben durch Ereignisse höherer Gewalt, wozu erhebliche Betriebsschwierigkeiten, Beförderungsschwierigkeiten und Arbeitseinstellungen in den Werken unserer Lieferanten zählen. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine Nachlieferungsfrist von sechs Wochen zu setzen. Für den Fall des fruchtlosen Ablaufes dieser Nachlieferfrist ist der Auftraggeber zum Vertragsrücktritt dann berechtigt, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist angedroht hat. Sollte die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht eingehalten worden sein, besteht das Rücktrittsrecht nicht. In diesem Fall kann der Auftraggeber vier Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten. Teilleistungen und Teillieferungen sowie Teilrechnungen sind vom Auftraggeber abzunehmen und zu bezahlen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig und als Teillieferungen vom Auftraggeber zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen.
3. Mangelhafte Lieferung: Mängelrügen und Gewichtsbeanstandungen müssen uns unverzüglich, keinesfalls später als 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Geheime Mängel sind unverzüglich nach ihrer Aufdeckung zu rügen. Für nachweisbar fehlerhaftes Material wird - soweit sich dieses noch in unbearbeitetem Zustand befindet - nach unserer Wahl Ersatz geleistet oder gegen Rückgabe Gutschrift erteilt. Auf alle anderen oder weitergehenden Ansprüche verzichtet der Auftraggeber im Voraus. Mit der Verarbeitung des Materials erlischt jeder Anspruch aus etwaigen Mängeln. Mangelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei zugesicherten Eigenschaften und bei Lieferung anderer als vertragsmäßiger Ware.
4. Reklamation/Gewährleistung: Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt und vor Bearbeitung des Materials anerkannt! Bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu überprüfen und festgestellte Mängel sofort schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Auftraggeber seine Vertragspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Nach unserer Wahl können wir Gewährleistungsansprüche in der Form erfüllen, dass wir den Mangel beheben oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder ohne unsere Zustimmung verarbeitet wird. Für Kosten für eine durch den Auftraggeber selbst vorgenommene Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hiezu die schriftliche Zustimmung gegeben haben. Hinsichtlich der Eignung der gelieferten Ware leisten wir ausschließlich dahin Gewähr, dass diese im Sinne unserer Bestimmungen und Vorschriften verwendbar ist. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Waren bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne einer allfälligen mitgelieferten Anleitung verwendet werden. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material, berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie Farbabweichungen oder dergleichen. Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
5. Schadensersatzansprüche: Irgendwelche Schadensersatzansprüche die sich aus unseren Lieferungen ergeben könnten, sind gleich auf welchem rechtlichen oder tatsächlichen Grund sie beruhen, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung.
6. Versand: Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. In keinem Falle sind wir zur Vorlage von Frachten und Zöllen verpflichtet. Auch sind wir nicht verpflichtet zur Zahlung von Faut- und Differenzfrachten, die aus mangelnder Ausnützung des Ladegewichtes entstehen können. Versand auf dem Wasserwege setzt normale Verschiffungsverhältnisse voraus. Wird nötigenfalls ein anderer Versandweg gewählt, so trägt die Mehrkosten der Käufer. Sofern nicht ausdrücklich anders lautende schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich der Versandart und des Versandes vorliegen, obliegt die Wahl der Versendungsart und des Versandweges unter Ausschluss jeglicher Haftung dem Lieferer.
7. Gefahrenübergang: Der Auftraggeber erklärt sich mit der vom Lieferer jeweils gewählten Versendungsart einverstanden. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch für fob- und cif-Lieferungen.
8. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind, falls nicht Barzahlung oder Vorauskassa vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder 30 Tagen netto zu bezahlen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns geleistet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstige von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder damit anzurechnen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Banksätze, mindestens aber Zinsen in der Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Österr. Nationalbank berechnet, außerdem sind alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Wechsel nehmen wir nur auf Grund fallweiser, besonderer Vereinbarung zahlungshalber an. Allfällige Einziehungs-, Diskont- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Als Zahlungstag gilt in jedem Fall der Tag, an dem wir von der Zahlung Kenntnis erhalten und über den Betrag verfügen können. Wir können angebotene Zahlungen in Form von Wechsel oder Scheck ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers berechtigen uns, die Lieferung auch bezüglich anderer, noch nicht abgewickelter Geschäfte zu sistieren, bis der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt hat, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche gegen uns abgeleitet werden können. Sie berechtigen uns außerdem, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (siehe Punkt 12).
9. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wird die gelieferte Ware vor Beendigung des Eigentumsvorbehalts vom Auftraggeber oder über dessen Auftrag von einem Dritten bearbeitet oder mit einer anderen Sache vermischt oder verbunden, sind wir - soweit der Eigentumsvorbehalt nicht ohnedies voll aufrecht erhalten bleibt - jedenfalls Miteigentümer der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis unserer Forderung im Werte der neuen oder verbundenen Sache. Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Gegenstandes vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist dem Auftraggeber nur mit unserer Zustimmung gestattet. In diesem Fall gilt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer zustehende Forderung als an uns abgetreten. Auf unseren Wunsch hat der Auftraggeber die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. die Unterlagen auszuhändigen. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehende Ware zu verlangen und diese beim Auftraggeber abzuholen, wobei der Auftraggeber auf die Geltendmachung einer Zurückhaltung verzichtet.
10. Preisstellung: Unsere Preise sind auf Grund der bei Abgabe unseres Angebotes - und wenn ein solches nicht erfolgt ist - bei Ausfertigung unserer Auftragsbestätigung geltenden Kostenfaktoren (Materialkosten, Löhne, Frachten, Einfuhrabgaben etc.) berechnet. Erhöhen sich diese bis zum Zeitpunkt der Lieferung, so gehen diese Erhöhungen zu Lasten des Auftraggebers. Berechnet werden die am Tage der Lieferung geltenden Preise. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Die Verpackung wird gesondert verrechnet.
11. Annullierung von Aufträgen: Werden Aufträge annulliert bzw. nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab sind wir berechtigt, nach Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, dem Auftraggeber die bis zur Annullierung entstandenen Kosten für den Auftrag in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Kosten in der Höhe von 30 Prozent der Auftragssumme jedenfalls entstehen und ohne weitere Nachweise geltend gemacht werden können, ist der entstandene Schaden höher, wird dieser Betrag geltend gemacht.
12. Datenspeicherung: Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten des Auftraggebers werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Klagenfurt und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind auch berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen begründeten Gerichtsstand zu verklagen. In jedem Fall gilt auch das am Erfüllungsort gemäß dieser Ziffer geltende Recht. Die Bestimmungen des HGB über Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten gelten auch als vereinbart, wenn der Käufer nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.